19.09.2024
GEG 2020, Änderungen GEG 2023 und GEG 2024 mit allen Änderungen im Überblick
Der Leitfaden stellt alte und neue Regelungen im Gebäudeenergiegesetz gegenüber und gibt damit einen Überblick über die wichtigsten Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen „Energieeinsparverordnung“ und „Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz“, nimmt die Änderungen zum GEG 2023 und GEG 2024 auf und erläutert die wesentlichen Inhalte. Die Publikation ist ab sofort kostenfrei zum Download sowie in gedruckter Form erhältlich.
Die zweite Änderung des Gebäudeenergiegesetzes GEG ist seit dem 01. Januar 2024 anzuwenden. Die Diskussion über das GEG „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ ist selbst für die fachkundigen Akteure im Bauwesen verwirrend gewesen. Zusätzlich ist das Gesetz komplex und unzulänglich strukturiert. Um den Akteuren im Bauwesen Orientierung und Hilfestellung bei dem Umgang mit dem GEG zu geben, wurde von den Mitgliedern des Arbeitskreises „Nachhaltige Gebäude und Quartiere“ die vorliegende Broschüre erarbeitet.
Aus Sicht der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau erscheinen die im GEG festgelegten Maßnahmen nicht ausreichend, um den Niedrigstenergiegebäudestandard und damit die angestrebte Reduktion der Treibhausgase im Sektor Gebäude zu erreichen. Daher obliegt es den Bauherren und den Planern, durch individuelle Lösungen für jedes Gebäude und für jeden Anspruch eine technisch-wirtschaftlich optimale Lösung für die Gebäudehülle und die Gebäudetechnik unter Einbeziehung der Nutzer zu entwickeln und umzusetzen. Erfahrungsgemäß werden derartige Lösungen nicht nur über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, sondern auch ökologisch und ökonomisch nachhaltig sein.
Neben der Berücksichtigung einer hohen Energieeffizienz sollte der gesamtheitlichen Betrachtung und damit einer Nachhaltigkeitsbewertung im Bauwesen ein deutlich größeres Gewicht verliehen werden. Nur bei der Berücksichtigung der Grauen Energien im Gebäudebestand (bei Rückbau und Sanierung) und der Grauen Energien der verwendeten Baustoffe bei energetischen Sanierungen und Neubauten wird sich eine angemessene Bewertung der Energieeffizienz ergeben. Für diese Bewertung wurden Werkzeuge für Nachhaltigkeitszertifizierungen mit ökologischen und ökonomischen Bilanzen entwickelt. Sie sollten grundsätzlich bei der Beurteilung von Maßnahmen eingesetzt werden. Hierauf zielt das GEG allerdings (noch) nicht ab.
Der vorliegende Leitfaden gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten und Gebäudesanierungen. Die besonderen Anforderungen aus dem GEG werden erläutert und die Unterschiede zu den bisherigen Regelungen dargestellt. Der Leitfaden soll Bauherren, Behörden und Planern beratend Hilfestellung bei der Anwendung des GEG geben. Er gibt dazu einen Überblick über die wichtigsten Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen „Energieeinsparverordnung“ und „Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz“, nimmt die Änderungen vom GEG 2020 über das GEG 2023 bis zum GEG 2024 auf und erläutert die wesentlichen Inhalte.
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Bild: © Bayerische Ingenieurekammer-Bau