Neue Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG)

05.01.2021

Neue Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG)

Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) werden ab 2021 u.a. das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) zusammengeführt. Damit wird die Förderung seitens KfW und BAFA neu aufgestellt.

Die Umsetzung der BEG wurde von der Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2030 angekündigt. Die Regierung verspricht sich von der BEG gleich mehrere positive Effekte: die Attraktivität der Förderung soll deutlich gesteigert werden, die möglichen Antragsteller sollen besser angesprochen werden können, die Antragsverfahren sollen deutlich vereinfacht werden und die Förderung soll noch stärker auf ambitioniertere Energiesparmaßnahmen gelenkt werden können.

Die BEG besteht aus 3 Teilprogrammen:

  • BEG WG: Vollsanierung oder Neubau von Wohngebäuden
  • BEG NWG: Vollsanierung oder Neubau von Nichtwohngebäuden
  • BEG EM: Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden

Alle Programme werden jeweils in einer Zuschuss- und einer Kreditvariante angeboten. Die BEG EM kann seit dem 01.01.2021 in der Zuschussvariante beim BAFA beantragt werden. Die BEG NWG und BEG WG (Zuschuss- und Kreditvergabe) sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KFW ab dem 01.07.2021 geplant. Eigentümer sollen bei allen Förderungen zwischen Kredit und Zuschuss wählen können.

Die konkreten Richtlinien für die Förderung wurden zum Jahresende 2020 veröffentlicht und können hier heruntergeladen werden. Darüber hinaus hat das BMWi eine FAQ-Seite mit den häufigsten Fragen zum BEG eingerichtet.

Folgende Änderungen treten u.a. in Kraft:

  • Das Effizienzhaus 115 bei der Sanierungsförderung entfällt, dafür wird das Effizienzhaus 40 auch für die Sanierung eingeführt.
  • Der besondere Einsatz von erneuerbaren Energien (Sanierung und Neubau) oder eine Nachhaltigkeitszertifizierung (nur Neubau) werden mit einer höheren Effizienzhaus-Förderung belohnt.
  • Die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz beim Effizienzhaus Denkmal entfallen.
  • Zukünftig werden Smart-Home-Systeme als Einzelmaßnahme und Sonnenschutzsystemen auch ohne Fenstertausch gefördert.
  • Erhöhung der Förderung für die Baubegleitung bei Wohngebäuden in Abhängigkeit von der Anzahl der Wohneinheiten
  • Für die Förderung inklusive Baubegleitung soll nur noch eine Antragstellung erforderlich sein.
  • Wärmepumpen im Neubau werden nicht mehr einzeln gefördert, dafür wird die Förderung im Rahmen einer Sanierung verbessert. Und: Eine Förderung ist auch dann möglich sein, wenn eine von der Austauschpflicht betroffene Heizung erneuert wird!

Quelle: Bundesingenieurkammer (BIngK)