05.01.2021
Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) werden ab 2021 u.a. das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) zusammengeführt. Damit wird die Förderung seitens KfW und BAFA neu aufgestellt.
Die Umsetzung der BEG wurde von der Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2030 angekündigt. Die Regierung verspricht sich von der BEG gleich mehrere positive Effekte: die Attraktivität der Förderung soll deutlich gesteigert werden, die möglichen Antragsteller sollen besser angesprochen werden können, die Antragsverfahren sollen deutlich vereinfacht werden und die Förderung soll noch stärker auf ambitioniertere Energiesparmaßnahmen gelenkt werden können.
Die BEG besteht aus 3 Teilprogrammen:
Alle Programme werden jeweils in einer Zuschuss- und einer Kreditvariante angeboten. Die BEG EM kann seit dem 01.01.2021 in der Zuschussvariante beim BAFA beantragt werden. Die BEG NWG und BEG WG (Zuschuss- und Kreditvergabe) sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KFW ab dem 01.07.2021 geplant. Eigentümer sollen bei allen Förderungen zwischen Kredit und Zuschuss wählen können.
Die konkreten Richtlinien für die Förderung wurden zum Jahresende 2020 veröffentlicht und können hier heruntergeladen werden. Darüber hinaus hat das BMWi eine FAQ-Seite mit den häufigsten Fragen zum BEG eingerichtet.
Folgende Änderungen treten u.a. in Kraft:
Quelle: Bundesingenieurkammer (BIngK)