15.02.2021
In seiner Sitzung am 12. Februar 2021 hat der Bundesrat der Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung 2019 durch Steuerberaterinnen und Steuerberater zugestimmt, die der Bundestag bereits am 28. Januar 2021 beschlossen hatte.
Die Frist zur Abgabe einer Steuererklärung durch Steuerberaterinnen und Steuerberater verschiebt sich um ein halbes Jahr: Für den Veranlagungszeitraum 2019 läuft die Frist bis Ende August 2021 statt wie sonst üblich bis Ende Februar. Parallel wird auch die Karenzzeit zur Verschonung von Verzugszinsen auf Steuerschulden um sechs Monate ausgeweitet.
Hintergrund ist, dass die Steuerberaterinnen und Steuerberater derzeit mit der Beantragung der aktuellen Corona-Hilfsprogramme für Unternehmen stark ausgelastet sind.
Quelle: Bundesrat