Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Anschluss an das Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten am 19. Januar 2021 die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vorgelegt, die vom Kabinett beschlossen wurde. Sie ist befristet bis zum 15. März 2021.