Was wäre ein Berufsstand ohne Nachwuchs, der neue Ideen und frischen Wind mit sich bringt? Nicht viel. Eine Profession muss sich ständig erneuern, Entwicklungen aufnehmen und mit dem Fortschritt mithalten.
Die Ingenieurkammer Hessen setzt auf den Nachwuchs der Branche im Ingenieurwesen mit all seinen Facetten. Lernen Sie das Netzwerk aus Ingenieurkammer, Verbänden, Unternehmen, Hochschulen und öffentlichen sowie privaten Stiftern kennen.
Allgemeine Infos zum Stiftungswesen erhalten Sie beim Bundesverband Deutscher Stiftungen.
Mit der Stiftungsurkunde vom 16. September 2008 wird die am 27. August 2008 errichtete Studienstiftung Hessischer Ingenieure mit Sitz in Wiesbaden als rechtsfähig anerkannt.
Ingenieurinnen und Ingenieure bilden mit ihren innovativen Leistungen in vielfältigen Bereichen das Rückgrat unserer exportorientierten Volkswirtschaft. Damit wir mit unserem Rohstoff „Geist“ auch weiterhin im In- und Ausland bestehen können, ist es für den Berufsstand der Ingenieure unerlässlich, Nachwuchskräfte mit ihren zukunftsweisenden Ideen und nachhaltigen Konzepten intensiv zu fördern.
Seit dem Wintersemester 2012/2013 unterstützt die IngSH Studierende mit Deutschlandstipendien.
„Wir brauchen hervorragend ausgebildete und mutige Ingenieurinnen und Ingenieure, die die Herausforderungen der Zukunft meistern und unsere Gesellschaft mit innovativen Konzepten voranbringen. Wir wollen engagierten Studierenden von Anfang an unter die Arme greifen und dazu beitragen, dass Nachwuchskräfte besonders im Ingenieurwesen voran gebracht werden. Dabei gilt es vor allem, ausländische Studierende zu unterstützen und damit exzellente Studienleistungen und das soziale Engagement im Studienumfeld zu fördern“, sagte Vorstandsvorsitzender Dipl-Ing. Ingolf Kluge.
Mit Ihrer Spende helfen Sie uns, den Ingenieurnachwuchs zu fördern.
Studienstiftung Hessischer Ingenieure
Nassauische Sparkasse - NASPA
IBAN: DE51 5105 0015 0277 0014 75
BIC: NASSDE55XXX
Die Zuwendungsbestätigung für Ihre Steuererklärung erhalten Sie umgehend von der als gemeinnützig anerkannten Studienstiftung Hessischer Ingenieure1.
1 Das neue Steuerrecht unterstützt Ihr Engagement wirkungsvoll. Spenden für die Steuer begünstigten Zwecke der Studienstiftung werden bis zu einer Höhe von 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben anerkannt; alternativ kann der Höchstbetrag der Sonderausgaben auch mit 0,4% der gesamten Umsätze, Löhne und Gehälter ermittelt werden.
Dipl.-Ing. Ingolf Kluge ist mit seiner Wahl zum Präsidenten der Ingenieurkammer Hessen am 02.11.2018 satzungsgemäß Vorsitzender des Vorstandes der Studienstiftung Hessischer Ingenieure (IngSH).
Er ist bereits seit 2001 im Vorstand der Ingenieurkammer Hessen vertreten. 2008 wurde Kluge zudem als Vizepräsident in den Vorstand der Bundesingenieurkammer (BingK) gewählt. Er ist Mitglied im Verwaltungsrat der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau sowie im Aufsichtsrat der Ingenieur-Akademie Hessen GmbH (IngAH).
Er pflegt den Kontakt zum AHO, ist dort stv. Fachkommissionsleiter „BaustellV“, engagiert sich im INQA Netzwerk „Gutes Bauen in Hessen“ und hat einen Sitz im Präsidium des Bundeskoordinatorentages. Ferner leitet er in der Kammer die Fachgruppe Arbeits- und Immissionsschutz.
Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Jürgen Wittig ist seit 2008 Mitglied des Vorstandes der Studienstiftung Hessischer Ingenieure (IngSH).
Er wurde im Dezember 2006 zum Vizepräsidenten der Ingenieurkammer Hessen (IngKH) gewählt. Er engagiert sich bei der IngKH in den Fachgruppen Stadtplanung, Verkehrswesen, Landschaftsplanung und Regionalentwicklung (SVLR) sowie Vermessung und Liegenschaftswesen.
Er ist Mitglied im Aufsichtsrat der Ingenieur-Akademie Hessen GmbH (IngAH) und Delegierter der Bundesingenieurkammer.
Prof. Dr.-Ing. Matthias Vogler ist Mitglied des Vorstandes der Studienstiftung Hessischer Ingenieure (IngSH) und wurde als Schatzmeister mit der Aufgabe der Haushaltsführung und -überwachung betraut.
Er übt diese Funktion seit 2008 auch für die Ingenieurkammer Hessen (IngKH) aus.
Er engagiert sich bei der IngKH in den Fachgruppen Bau und Sachverständigenwesen sowie Honorierung, Vergabe, Marketing und ist Mitglied des Bürgschaftsausschusses bei der Bürgschaftsbank Hessen.
Seit Mai 2015 ist er Honorarprofessor an der Technischen Universität Darmstadt.
Zur Beratung von Vorstand und/oder Kuratorium können ein oder mehrere projektbezogene Beiräte durch Beschluss des Vorstandes gebildet werden. Beiräte sind keine Organe der Stiftung.
Dem Geschäftsführer obliegen die laufenden Geschäfte nach den in der Geschäftsordnung festgelegten Richtlinien. Er ist dem Vorstand verantwortlich und weisungsgebunden.
Wenn das Grundstockvermögen der Stiftung ausreichend ist, kann der Geschäftsführer hauptamtlich tätig sein. Die an den hauptamtlich tätigen Geschäftsführer zu zahlende Vergütung darf 10 % des jährlichen Ertrages des Grundstockvermögens nicht überschreiten.
Sofern die Erträgnisse des Stiftungsvermögens dies ohne Gefährdung des Stiftungszweckes zulassen, hat der ehrenamtliche Geschäftsführer Anspruch auf Ersatz angemessener Auslagen, die im Verhältnis der jeweils erwirtschafteten Erträgnisse stehen müssen.
Die Stiftung kann für Vorstandsmitglieder eine Haftpflichtversicherung abschließen, soweit diese keinen anderen Versicherungsschutz haben. Die Beiträge werden durch die Stiftung erbracht.
Die Satzung tritt am Tage nach der Anerkennung durch die Stiftungsbehörde in Kraft.
Wiesbaden, den 07.09.2009
Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Udo F. Meißner
Präsident der Ingenieurkammer Hessen